Projekt Beschreibung
Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
Wir haben als ambulanter Pflegedienst Liberté die Zulassung auch Betreuungsangebote und Begleitung im Rahmen der in § 45b Sozialgesetzbuch XI definierten Leistungen anzubieten. Dabei handelt es sich um Einzelbetreuung des Klienten im häuslichen Umfeld oder auch um die Gestaltung gemeinsamer Freizeitaktivitäten.
Klienten die eine Pflegestufe haben, können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125,00 Euro monatlich. Das monatliche Budget kann angespart werden und steht bis zum 30.6. des Folgejahres dem Pflegebedürftigen zur Verfügung. In der Praxis erstatten die Pflegeversicherungen also entweder jeden Monat bis zu 125,00 Euro oder wenn die Betreuungsleistungen nur punktuell in Anspruch genommen werden bis zur Grenze des angesparten Budgets.
Die Höhe des jeweiligen Anspruchs von der Pflegekasse wird auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.
Die Leistungen nach § 45b SGB XI umfassen besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung. Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung können hierüber nicht erbracht bzw. erstattet werden.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu unseren Betreuungs- und Begleitungsangeboten und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Wir berechnen bei Inanspruchnahme einen festen Stundensatz und eine Pauschale für An- und Abfahrt pro Einsatz. Die Preise hierfür sind durch die ausgehandelten Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Pflegeversicherungen in Hessen sowie unserem Berufsverband A.S.P.V. Hessen e.V. festgelegt.
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Deutschland
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag – Freitag | 8:00 – 16:00 Uhr |
Versorgung | 24 Std. tgl. /365 Tage Jahr |
Rufbereitschaft | 24 Std. tgl. /365 Tage Jahr |