Projekt Beschreibung

PFLEGELEISTUNGEN
LIberté erbringt für Sie Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen in Ihrem häuslichen Umfeld. Einige Dienstleistungen gem. SGB V (medizinische Leistungen verordnet durch Ihren Haus- oder Facharzt) haben wir exemplarisch für Sie aufgeführt:
Behandlungspflege / SGB V
Maßnahmen der Behandlungspflege gehören zum Leistungsspektrum der Krankenversicherung. Unter anderem sind dies:
Medikamentengabe
Injektionen z.B. Insulin
Verbandswechsel
Wundversorgung, z. B. Dekubitus (Druckwunden) und Ulcrus Cruris
Parenterale Ernährung
Vitalwertkontrollen
Versorgung von Katheter, Stoma, Portsysteme, Infusionen …
Wie ist der Ablauf der Versorgung?
Diese Leistungen der Behandlungspflege müssen von Ihrem behandelden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierfür stellt Ihnen Ihr Arzt eine „Ärztliche Verordnung häusliche Krankenpflege“ aus auf der die verordnungsrelevanten Diagnosen, Maßnahmen sowie deren Anzahl und Dauer attestiert werden. Diese unterschreiben Sie und wir als Pflegedienst beantragen die Leistungsübernahme durch Ihre Krankenversicherung.
Im Falle der Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung getragen. Wird die Übernahme der Leistungen durch die Krankenkasse verweigert, liegt die oftmals an Formfehler die durch Nachbesserung bzw. Korrektur der Verordnung behoben werden können. Oftmals reicht auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Versicherten. Sollte nichts desto trotz es bei einer Ablehnung bleiben, sind wir gezwungen die erbrachten Leistungen den Klienten in Rechnung zu stellen.
Daher klären wir unsere Kunden vor Behandlungsbeginn immer mündlich und schriftlich über die eventuell anfallenden Kosten auf. Dies geschieht anhand transparenter schriftlicher Kostenvoranschläge.
Auch schließen wir mit unseren Kunden immer einen Versorgungsvertrag ab obwohl dies nur bei Pflegeleistungen gem. SGB XI rechtlich erforderlich ist.
In der Regel werden die Leistungen anstandslos von den Krankenversicherungen genehmigt.
LIBERTE IN ZAHLEN
GRÜNDUNGSJAHR | 2010 |
KLIENTEN SEIT GRÜNDUNG | 446 |
MITARBEITER | 17 |
FAHRZEUGE | 6 |
EINZUGSGEBIET | Neu-Isenburg |
Stand: März 2021
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Freitag | 8:00 - 12:00 sowie nach Vereinbarung | |
PoC Antigen Schnelltestungen | Montag - Freitag 9:00 - 13:00 Uhr/td> | |
PoC Antigen-Schnelltests exklusiv f. Schüler | Montag – Mittweoch 7:00 - 8:00 Uhr | |
Rufbereitschaft | 24 Std. täglich | |
Versorgung | 24 Std. täglich |
+49 (0) 6102 / 35 89 773
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